Mittwoch, 8. Dezember 2010

Soviel zum Thema der Einlagensicherung...

Dumm gelaufen für alle, die den Versprechungen glauben...

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Ein Urteil des Landgerichts Berlin sorgt für Aufregung: Anleger können bei einer Bankpleite nur eine Entschädigung in Höhe der gesetzlichen Einlagensicherung gerichtlich einklagen. Auf die weit üppigeren Versprechen des freiwilligen Einlagenschutzes der Banken gibt es dagegen keinen Rechtsanspruch.

Was die Einlagensicherung wirklich wert ist
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